Pokalwettbewerbe | Peter H. Eisenhuth | 21.10.2020

Pokalspiel abgesetzt

SWFV reagiert auf Weigerung von Wormatia Worms, beim SV Gonsenheim anzutreten. Ob die Mainzer damit im Viertelfinale stehen oder ein neuer Spieltermin festgelegt wird, entscheiden die Verbandsjuristen

Gonsenheim/Edenkoben. Am Mittwochvormittag gegen 10.40 war es offiziell: Das für den Abend geplante Verbandspokalspiel zwischen dem SV Gonsenheim und Wormatia Worms wird nicht stattfinden. Der für den Spielbetrieb zuständige Vizepräsident Jürgen Veth hatte die Achtelfinalpartie abgesetzt, nachdem Wormatia Worms in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt hatte, unter den gegebenen Umständen – keine Nutzung von Kabinen und Duschen – nicht antreten zu wollen. Diese Entscheidung bekräftigte der Wormser Geschäftsstellenleiter Lukas Schrader am Mittwochmorgen auf Nachfrage von SPORTAUSMAINZ.de.

Die Wormatia-Forderung nach einer räumlichen oder zeitlichen Verlegung des Spiels blieb erfolglos. Diesem Ansinnen könne der Verband nicht nachkommen, erläuterte Franz-Josef Kolb, der Leiter Sport- und Spielbetrieb beim Südwestdeutschen Fußballverband. „In der Spielordnung ist eindeutig geregelt, dass solche Verlegungen nur in beiderseitigem schriftlichem Einvernehmen erfolgen können.“

Keine Begründung erforderlich

So, wie es in der vorigen Runde beim Heimrechttausch zwischen dem Verbandsligisten FC Basara Mainz und der Wormatia der Fall war. Aus Gonsenheim hingegen liege kein entsprechendes Einverständnis vor. Der neue SVG-Vorsitzende Frank Specht habe eine Verschiebung abgelehnt, „und dafür bedarf es nicht einmal einer Begründung, ein einfaches ,Nein‘ hätte gereicht“, sagte Kolb.

Die Wormser Verantwortlichen hatten in ihrer Stellungnahme auch rechtliche Schritte gegen eine Wertung des Spiels zu ihren Ungunsten angekündigt. Damit können sie sich noch ein paar Tage Zeit lassen. Laut Kolb entscheidet zunächst die Verbandsspruchkammer, welche Konsequenzen das Nichtantreten nach sich zieht. Alles andere als auf kampflosen Sieg des SV Gonsenheim zu entscheiden, wäre angesichts der Statuten eine Überraschung – möglicherweise aber zieht die Kammer die besonderen Umstände in Betracht und legt einen neuen Spieltermin fest.

In jedem Fall könnte die unterlegene Seite dagegen Einspruch einlegen; dann müsste die höchste Instanz des SWFV ein endgültiges Urteil fällen.

 

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