Urteil: SV Gonsenheim im Viertelfinale, aber...
Gonsenheim. Der SV Gonsenheim steht im Viertelfinale des Südwestdeutschen Pokalwettbewerbs. Dieses Urteil hat das Verbandsgericht gefällt und damit der Berufung des Mainzer Oberligisten gegen die Entscheidung der Verbandsspruchkammer stattgegeben. Die Frage ist allerdings, wann die nächste Runde ausgetragen werden kann; das Verbandspräsidium hat nach Informationen von SPORTAUSMAINZ.de beschlossen, den Spielbetrieb wegen der diversen coronabedingten Einschränkungen vorerst auszusetzen. Details sollen am Mittwoch verkündet werden.
Zum Achtelfinalspiel in Gonsenheim war Wormatia Worms am Mittwoch voriger Woche mit Verweis auf das von der Stadt Mainz wegen der hohen Corona-Neuinfektionszahlen ergangene Verbot, Umkleidekabinen und Duschen zu nutzen, nicht angetreten. Die Verbandsspruchkammer hatte daraufhin in erster Instanz entschieden, die Begegnung müsse neu angesetzt werden.
Diese Entscheidung hat das Verbandsgericht jetzt gekippt. Das Spiel wird mit 2:0 für den SVG gewertet. Wörtlich heißt es in der Begründung unter anderem:
Keine Terminänderung vorgenommen
„Ein Fall der Terminänderung nach § 18 SpielO lag nicht vor. Nach § 18 SpielO soll bei angesetzten Pokalspielen eine Terminänderung unterbleiben, sofern sie nicht aus zwingenden Gründen vorgenommen werden muss. Durch diese Regelung wird klargestellt, dass eine Änderung der (vorab) bekanntgegebenen Termine regelmäßig nicht erfolgt.
Die Bewertung, ob im jeweiligen Einzelfall solche Gründe vorliegen, die zu einer Terminänderung zwingen, obliegt dem jeweils zuständigen Verbandsorgan, namentlich dem jeweiligen Staffelleiter. Der Leiter des Bitburger-Verbandspokals Südwest hat keine Terminänderung vorgenommen und damit zwingende Gründe für eine Terminänderung nicht für gegeben erachtet. Anhaltspunkte für eine willkürlich unterbliebene Terminänderung ergeben sich nicht. Ein Verbot der Durchführung des Wettkampfbetriebes, das einen zwingenden Grund hätte darstellen können, lag nicht vor.“
Nächster Gegner: SV Morlautern
Die beschriebenen Einschränkungen seien bereits eine Woche vor dem angesetzten Termin bekanntgewesen. Da am selben Abend das Regionalligaspiel zwischen der U23 des FSV Mainz 05 und Eintracht Stadtallendorf stattgefunden habe, „lässt sich eine willkürlich unterbliebene Terminänderung nicht feststellen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 21.10.2020 spielt für den vorliegenden Fall keine Rolle, weil sie erst mit Ablauf des 21.10.2020 neue Regelungen vorgesehen hat“.
Im Übrigen sei laut Spielordnung Anträgen auf Spielverlegung stattzugeben, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Gegners vorliege und keine grundsätzlichen Bedenken seitens des Staffelleiters entgegenstünden. Der SV Gonsenheim aber habe sich „ausweislich der vorliegenden Kommunikation mit einer Terminänderung ausdrücklich nicht einverstanden erklärt“.
„Es ist daher eine Spielwertung zum Nachteil von VfR Wormatia Worms vorzunehmen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Verbandskasse zur Last (§ 15 RVO).“
Gastgeber der Gonsenheimer in der Runde der letzten Acht ist Verbandsligist SV Morlautern.