phe | 22.10.2020

SWFV: Spielbetrieb kann ausgesetzt werden

Südwestdeutscher Fußballverband will flexibel auf die Entwicklung der Coronazahlen reagieren.
Ob der Ball weiter rollen und fliegen darf, können gegebenenfalls die einzelnen Staffeln entscheiden.
Ob der Ball weiter rollen und fliegen darf, können gegebenenfalls die einzelnen Staffeln entscheiden. | Eva Willwacher

Edenkoben. Flexibel will der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) auf die Entwicklung der coronabedingten Einschränkungen reagieren. Vier von zehn Kreisen im Verband seien derzeit teilweise von Verfügungen der zuständigen kommunalen Behörden betroffen, schreibt der Verband nach einer Präsidiumssitzung in einer Mitteilung an die Vereine. Ein generelles Trainings- und Spielverbot sei allerdings nirgendwo ausgesprochen worden.

Dass in den Corona-Risikogebieten keine Zuschauer mehr erlaubt sind, beschäftige die Verantwortlichen besonders. Derzeit gehe es darum, eine auf Wunsch der Vereine neu aufgenommene Runde wegen der Nichtzulassung von Zuschauern auszusetzen. Der Verband sei der Auffassung, dass diese Frage einvernehmlich zwischen den Vereinen geklärt werden sollte und bietet den Klubs unbürokratische und einvernehmliche Lösungen an.

Folgende Grundaussagen wurden vereinbart:

  1. Solange staatliche/behördliche Verfügungen Training und Wettkampf im Fußball nicht untersagen, wird der Verband keine Maßnahmen ergreifen, die seinen Vereinen die Möglichkeit nimmt, Trainings- oder Wettkampfsport auszuüben.
  2. Die nachfolgenden Aussagen finden Anwendung bei Meisterschaftsspielen (Männer/Frauen/Jugend).
  3. Der Verband hat bereits vor Aufnahme des Spielbetriebs zur aktuellen Saison Regelungen in die Spielordnung aufgenommen, welche ein flexibles Handeln der Vereine und Staffelleiter ermöglicht. So werden zum Beispiel bei einem Coronaverdachtsfall im Umfeld von Mannschaften unbürokratisch und ohne Kosten Spiele abgesetzt und nach abschließender Klärung der Sachlage wieder neu angesetzt. In diesen Fällen ist somit auch nicht die sonst obligatorische Zustimmung des jeweiligen Gegners notwendig.
  4. Vereine, deren im DFBnet gemeldete Spielstätte in einem Corona-Risikogebiet liegt (rote Ampel), können mit Zustimmung des Gegners das Heimrecht tauschen oder eine Verlegung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen. Bei einer Verlegung erfolgt die Ansetzung erst nach Aufhebung der Warnstufe Rot.
  5. Ist eine ganze Staffel einem Corona-Risikogebiet zugehörig, kann auf Grundlage eines einstimmigen Votums aller Vereine dieser Staffel der Spielbetrieb für die Dauer der Einstufung als Corona-Risikogebiet ausgesetzt werden.

 

Mehr aktuellen Sport aus Mainz lesen Sie hier.

Alle Artikel von Fußball (Amateure)