phe | 17.04.2020

New balls, please!

In keiner anderen Sportart stehen die Protagonisten so weit voneinander entfernt wie im Tennis. Der DTB plädiert deshalb dafür, dem Beispiel Österreichs zu folgen und die Plätze demnächst wieder freizugeben.
Dürfen die Tennisspieler (hier: Joel Rizzi vom TSC Mainz) demnächst wieder ihren Sport ausüben? Der Deutsche Tennis-Bund plädiert jedenfalls dafür.
Dürfen die Tennisspieler (hier: Joel Rizzi vom TSC Mainz) demnächst wieder ihren Sport ausüben? Der Deutsche Tennis-Bund plädiert jedenfalls dafür. | Peter H. Eisenhuth

Hamburg/Mainz. Für eine baldige Öffnung der Tennisplätze plädiert der Deutsche Tennis-Bund (DTB) in einem Brief an Bundes- und Landesregierungen. In dem Schreiben, das der Verband auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, betont der Verband, es gehe nicht um einen Sonderweg für den Tennissport.

„Aber durch seine Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“ So, wie es beispielsweise in Österreich gehandhabt werde – dort dürfen die Tennisplätze zum 1. Mai geöffnet werden.

„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich“, argumentiert der DTB. Schließlich sei Körperkontakt kein Teil der Sportart, und die erforderlichen Vorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus könnten umgesetzt werden. Wie das geschehen soll, listet der Brief in sieben Punkten auf:

 

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 Metern muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu positionieren.
  3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
  5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
  7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.

 

Bislang hat der Verband aufgrund der verhängten Kontaktbeschränkungen bis 8. Juni jeglichen Spielbetrieb ausgesetzt und die Bundesligasaison komplett gestrichen.

 

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