Peter H. Eisenhuth | 14.01.2022

Auch in die Hallen dürfen Fans

Das Land hat seine Coronabestimmungen für sportliche Großveranstaltungen modifiziert. Die Stadt Mainz hat darauf reagiert.
Da kommt Freude auf, auch bei Burhan Akbudak: Die Ringer des ASV Mainz 88 müssen am Samstagabend nicht vor völlig leeren Rängen antreten.
Da kommt Freude auf, auch bei Burhan Akbudak: Die Ringer des ASV Mainz 88 müssen am Samstagabend nicht vor völlig leeren Rängen antreten. | Eva Willwacher

Mainz. Unter Sportlern und Sportfunktionären haben die aktuellen Coronabestimmungen in der Frage, wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen erlaubt sind, in den vergangenen Wochen für Verwirrung gesorgt. Weil zum Beispiel Begegnungen des ASC Mainz in der Zweiten Basketball-Bundesliga der Frauen ohne Fans stattfinden mussten, bei Spielen der Männer in der Zweiten Regionalliga im Theresianum aber sehr wohl Besucher erlaubt waren.

Auf Unverständnis und Unmut stieß in dieser Woche die Meldung des FSV Mainz 05, zum Bundesligaspiel gegen den VfL Bochum dürften am Samstag 1000 Fans in die Arena am Europakreisel. Wobei die Fragen in diesem Fall aus zwei Richtungen kamen. Zum einen: Warum nur 1000, wo es sich doch um eine Freiluftveranstaltung handelt? Zum anderen: Warum dürfen die 05er Leute reinlassen, die Ringer aber beispielsweise nicht? Man könne doch auch in den Hallen mit einem reduzierten Kontingent arbeiten.

Pauschal festgelegt

Grundlage der in den ersten Wochen des Jahres geltenden Regelung war die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. In der hatte das Land festgelegt, bei überregionalen Veranstaltungen – und dazu gehörten die Bundesligen in allen Sportarten – keinen Zuschauer zuzulassen. Es war eine pauschale Vorgabe an die Kommunen, nach dem üblichen Fanaufkommen wurde darin nicht unterschieden.

Mehrere Vereine und Verbände, aber auch die Stadt wurden daraufhin beim Land vorstellig, um eine etwas differenziertere Regelung zu erreichen und zumindest teilweise Zuschauereinnahmen erzielen zu können, die zum Beispiel für den Ringen-Bundesligisten ASV Mainz 88 keinen unwichtigen Faktor darstellen. Inzwischen hat das Land seine Vorschrift ergänzt, wie der Leiter der Mainzer Sportabteilung, Dieter Ebert, den Vereinen in der Stadt mitgeteilt hat.

 

In der Verordnung heißt es nun:

  • „Sofern ein Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise Zuschauerinnen und Zuschauer der Veranstaltung ausschließlich aus dem direkten Umkreis kommen, ist nicht von einer Veranstaltung mit überregionalem Charakter auszugehen.
  • Dies gilt auch bei sportlichen Wettkämpfen und Spielen auf Bundesligaebene. In diesem Fall ist die Durchführung mit maximal 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern beziehungsweise Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig.
  • Die Beurteilung der zu treffenden Maßnahmen obliegt der zuständigen Ordnungsbehörde. Sie sollte gegebenenfalls mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.“

 

Das bedeute, führt Ebert aus, dass ab sofort auch bei Wettkämpfen und Spielen mit sogenanntem überörtlichen Charakter Fans unter Einhaltung des Hygienekonzepts zugelassen werden dürfen, sofern sichergestellt sei, dass ausschließlich Besuchern aus Mainz, Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Worms und Wiesbaden Einlass gewährt werde.

Diesen Umstand haben sich die 05er für ihr erstes Rückrunden-Heimspiel zunutze gemacht. Aus dem Bundesligakick wurde eine regionale Veranstaltung.

Personalausweise kontrollieren

Die Stadt Mainz hat aufgrund der neuen Auslegung auch die Regelung für ihre Sporthallen angepasst. „Unabhängig davon, ob es sich um Wettkämpfe/Spiele im Amateurbereich oder um überregionale Veranstaltungen handelt“, dürfe ab sofort maximal ein Drittel der in der jeweiligen Sporthalle vorhandenen festen Sitzplätze vergeben werden, teilt Ebert mit. „Jeder dritte Sitzplatz kann besetzt werden. Die entsprechenden Abstände zwischen den einzelnen belegten Sitzen sind einzuhalten.“

Zudem müssen die Klubs beim Einlass nicht nur darauf achten, dass die 2G-plus-Regel eingehalten wird, sondern auch im Personalausweis den jeweiligen kontrollieren. In den Hallen bestehe für die Zuschauer außer bei der Einnahme von Speisen und Getränken eine generelle Maskenpflicht.

Für den Achtelfinalkampf der 88er am Samstagabend bedeutet dies, dass 200 Fans auf die Tribüne der Mombacher Sporthalle Am Großen Sand dürfen. Für die Akteure besser als nichts, auch wenn unter normalen Umständen wohl mehr als 1000 Zuschauer gekommen wären. Ähnlich verhält es sich im Theresianum beim Spiel der Basketballerinnen gegen Jahn München – allerdings würde diese Kapazität auch ohne Corona kaum ausgeschöpft.

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