Oberliga Damen | Guido Steinacker | 27.08.14 Verständnis für den Ärger der Vereine Der HVR-Vorstand und die Kuh, die vom Eis ist: Nach der Rücknahme des Einspruchs von Mainz 05 und den Sportfreunden Budenheim gegen den Entzug der Genehmigung für ihre FSG sagt Präsident Klaus Kuhn eine satzungsrechtlich saubere Regelung der Anmeldefrist zu. Mainz. Klaus Kuhn ist mit der Einigung zwischen dem Verband und den Vereinen Mainz 05 und Sportfreunde Budenheim zufrieden, die Bildung der beantragten Frauenspielgemeinschaft (FSG) der beiden Klubs auf die kommende Saison zu verschieben. „So haben wir gemeinsam eine Lösung gefunden, wie Mainz 05 und die Sportfreunde zusammenspielen können, bis dann nächstes Jahr die FSG entstehen kann“, sagte der Vorsitzende des Handballverbandes Rheinhessen im Gespräch mit SPORTAUSMAINZ.de. Die Vereine hatten, wie berichtet, ihren Einspruch gegen die Rücknahme der Genehmigung nach Gesprächen mit dem Verband zurückgezogen und werden das Oberligateam der 05er nun über Zweitspielrechte einiger Budenheimer A-Jugendspielerinnen aufrechterhalten. Es hätte laut Kuhn durchaus eine Möglichkeit gegeben, den Einspruch der beiden Klubs auch ohne die Einbindung des zuständigen Verbandsschiedsgerichts unter Rainer Besch und seinem Stellvertreter Martin Franz zu verhandeln. „Das hätten zum Beispiel auch der Verbandsgerichtsvorsitzende Michael Krella und unser Rechtswart entscheiden können“, betont Kuhn. Er sei aber froh, dass man sich um den entstandenen Konflikt angesichts der nahenden Saison keine Gedanken mehr machen müsse. Ungepflegten Satzungsbereich in Ordnung bringen Der Verband müsse an seinen Durchführungsbestimmungen zur Bildung solcher Spielgemeinschaften arbeiten, gibt der HVR-Chef zu. „Da haben wir in der Vergangenheit etwas schleifenlassen, wir machen nicht jedes Jahr eine FSG.“ Dieser „ungepflegte“ Satzungsbereich – die beiden Vereine waren von der Existenz einer Ausnahmeregelung zu der Fristenregelung für die Anmeldung ausgegangen, die rechtlich aber nicht existiert – müsse nun in Ordnung gebracht werden. „Es ist ein formeller Fehler, dass die Öffnungsklausel bisher nicht in den Durchführungsbestimmungen steht“, stellt Kuhn klar. Den Ärger und die Kritik der Vereine am Vorstand könne er nachvollziehen, „ich hätte als Vereinsvertreter auch nicht anders reagiert“. Leichen im Keller, sprich, dass es weitere Spielgemeinschaften im HVR gibt, die unter Verletzung der Fristenregelung entstanden sind und genehmigt wurden, gibt es nach Einschätzung Kuhns nicht. „Die Bildung der SG Bretzenheim aus TSG und DJK im Jahr 2007 ist abgesichert, dies wurde damals vor dem 1. April angemeldet“, sagt er. Seither seien keine neuen SGs oder FSGs im Bereich des Verbandes mehr entstanden. Alle Artikel von Handball