Peter H. Eisenhuth | 13.11.16 Läuft bei Strutz Die Mitgliederversammlung des FSV Mainz 05 beschließt eine neue Satzung und verzichtet auf die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung des künftigen Vereinsvorsitzenden festzulegen. Die Fans sollen im neuen Aufsichtsrat einen festen Platz haben. Alles Gute kommt von oben: Harald Strutz muss sich, sofern er künftig Vereinsvorsitzender des FSV Mainz 05 bleibt, seine Aufwandsentschädigung nicht von der Mitgliederversammlung festlegen lassen. | Eva Willwacher Mainz. Der FSV Mainz 05 hat eine neue Satzung. In einem fünfstündigen Prozess stimmte die Mitgliederversammlung des Vereins am Sonntag über die Veränderungen des bisherigen Paragrafenwerkes ab. Der wichtigste Punkt ging mit mehr als 97 Prozent der anwesenden Stimmberechtigten durch: In Paragraf 9 wird als Vereinsorgan erstmals ein Aufsichtsrat genannt. Damit ist der Weg geebnet für die in den vergangenen Monaten diskutierte Strukturreform des Klubs hin zu einem Vorstand mit hauptamtlich bestellten Mitgliedern und einem Kontrollgremium. Über das Personal für diese Gremien wird im kommenden Jahr entschieden. Für manchen erstaunlich war das Abstimmungsverhalten, als es unter Paragraf 10 um die Aufgaben der Mitgliederversammlung ging. Hier nämlich fand der aus der Versammlung eingebrachte Antrag, die Mitglieder sollten auch über die Höhe der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlich tätigen Vereinsvorsitzenden entscheiden, zwar eine Mehrheit von 360:197 Stimmen – verfehlte aber damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit. „Wie bescheuert kann man sein?“ „Wie bescheuert kann man eigentlich sein?“, brachte ein Mitglied schimpfend auf den Punkt, was andere dachten. „Da regen sich die Leute ein Jahr lang über das Finanzgebaren von Harald Strutz auf, und dann nehmen sie sich selbst die Möglichkeit, über sein Gehalt zu bestimmen.“ Der noch als Ehrenamtler mit ordentlicher Aufwandsentschädigung plus noch ordentlicherem Beratervertrag amtierende Präsident, der im neuen Modell nach dem Posten des Vereinsvorsitzenden strebt, wird sich über so viel Glück gefreut haben. 21 Stimmen mehr für den Antrag, und künftig hätten die Mitglieder die Aufwandsentschädigung festgelegt – und die dürfte deutlich unter dem gelegen haben als die Summe, die der Aufsichtsrat einsetzen wird. Und: Mögliche Kandidaten müssen ihre finanziellen Vorstellungen nicht vor der Mitgliederversammlung darlegen. Läuft bei Strutz. Sehr deutlich abgelehnt wurde ein aus der Versammlung heraus gestellter Antrag, das Gehalt der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder festzulegen. Hier stieß Versammlungsleiter Jürgen Doetz mit seinem Hinweis, auf offene Ohren, dass dies dann auch für den jeweiligen Sportdirektor gelte, was sich auf dem freien Markt als wenig praktikabel erweisen werde. Wahlalter bleibt bei 18 Jahren In einem anderen Punkt jedoch scheiterte die Strukturkommission mit ihrem Entwurf: Das aktive Wahlrecht für Vereinsmitglieder bleibt an die Vollendung des 18. Lebensjahres gebunden. Die vorgesehene Senkung auf 16 Jahre fand nur eine 59-prozentige Zustimmung. Eine getrennte Abstimmung über diesen in Paragraf 6 aufgeführten Vorschlag hatte Kommissionsmitglied Johannes Zindel mit dem Verweis darauf beantragt, dass viele gerade der jungen Fans (und Mitglieder) den Einsatz von Pyrotechnik in Stadien befürwortetet. Ein Argument, das Christian Viering, einer der Fansprecher, „irritierte“, wie er sagte. „Wie soll man von jungen Fans erwarten, dass sie sich im Verein einbringen, wenn sie nicht wählen dürfen?“, fragte er. Im Übrigen sei der 1888 geborene Vereinsgründer Eugen Salomon bei der Gründung des Klubs selbst erst 17 Jahre alt gewesen. Und Jürgen Doetz wies darauf hin, dass die Frage des Wahlalters nichts mit der Haltung zu Pyrotechnik zu tun habe. Eine Zweidrittelmehrheit vermochte aber auch der Einwurf des Versammlungsleiters nicht sichern. Große Mehrheut für Fanvertreter im Aufsichtsrat So recht vermochte sich Doetz aber auch nicht in einer Rolle einfinden. Zwar betonte er, sich auf das Amt des Moderators zu beschränken, doch wenn ihm der Sinn danach stand, erging er sich auch schon mal in langatmigen Ausführungen und in Diskussionen mit Antragstellern. Und wenn ihm ein Antrag aus dem Saal nicht gefiel, wurde Doetz auch schon mal unwirsch. Zum Beispiel bei der Frage, aus wie vielen Mitglieder sich der Aufsichtsrat zusammensetzen soll. Der Entwurf der Kommission – bis zu neun gewählte Mitglieder plus bis zu zwei vom Aufsichtsrat kooptierte – setzte sich gegen den Änderungsvorschlag (7 plus 2) klar durch. Mit überwältigender Mehrheit von 408:45 Stimmen (nach inzwischen viereinhalbstündiger Versammlungsdauer hatte sich die Zahl der Anwesenden ein wenig ausgedünnt – stimmte die Versammlung dem Antrag zu, der noch zu gründenden Fanabteilung einen Sitz im Aufsichtsrat zu garantieren. Christian Viering hatte mit einem kurzen, aber leidenschaftlichen Appell dafür geworben. Mit dem Abschied von Christian Heidel habe die Vereinsführung auch jenen Mann verloren, „der sein Ohr ganz nahe an den Fans hatte und unsere Meinungen in den Vorstand transportiert hat“. Um den Klub künftig attraktiver für junge Fans zu machen, bedürfe es dieses festen Platzes im Aufsichtsrat. Viering redete auch gegen eventuelle Befürchtungen an, die mit dem Wort „Fan“ verbunden sein könnten: „Eine Fanabteilung soll kein Haufen Schwarzgekleideter mit Pyro sein, sondern ein Platz für Fans aller Couleur, an dem alle Fanklubs zusammenkommen und diskutieren.“ Alle Artikel von Fußball (Bundesliga)