red | 03.04.2020

Länger spielen und später anfangen

Am 30. Juni muss noch nicht Schluss sein: Um den Landes- und Regionalverbänden die Chance zu geben, die unterbrochenen Spielzeiten in den Amateurklassen doch noch zu Ende zu bringen, setzt der DFB seine zeitlichen Rahmenvorgaben vorübergehend außer Kraft. Die Verbände dürfen zudem mit Vereinsinsolvenzen flexibler umgehen.
Nach wie vor tut sich nichts auf den Fußballplätzen der Republik. Da eine mögliche Fortsetzung der Amateurklassen nicht vor Mai denkbar ist, überlässt der DFB es nun den Landesverbänden, ob er die Spieltage über den 30. Juni hinaus nachholen lässt.
Nach wie vor tut sich nichts auf den Fußballplätzen der Republik. Da eine mögliche Fortsetzung der Amateurklassen nicht vor Mai denkbar ist, überlässt der DFB es nun den Landesverbänden, ob er die Spieltage über den 30. Juni hinaus nachholen lässt. | Archiv/Steinacker

Mainz. Vizepräsident Peter Frymuth spricht von „einem der weitreichendsten Eingriffe in die Spielordnung und Jugendordnung in der Geschichte des DFB“. Aber es sind schließlich auch äußerst ungewöhnliche Zeiten für den Fußballsport, in Deutschland und anderswo. Zeitlich begrenzt auf die laufende sowie die Saison 2020/21, hat der Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes nun Anpassungen seiner Satzungen beschlossen, die vor allem eines bewirken sollen: den Untergliederungen „größtmögliche Flexibilität in der aktuellen Krisensituation“ zu gewähren. Aber sie sollen den Vereinen auch helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten besser zu bewältigen.

Das beschlossene Paket gebe vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden die Möglichkeit, über Änderungen ihrer Statuten „so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren". Die Änderungen sind bis zum 30. Juni 2021 begrenzt, danach sollen möglichst wieder die alten Regelungen in Kraft treten.

Fester Saisonrahmen gilt nicht mehr

Schon beim zeitlichen Rahmen musste der DFB die Bestimmungen lockern, denn der definiert, dass eine Saison am 1. Juli beginnt und am 30. Juni des Folgejahres endet. Verlängerungen des Ligabetriebs in den Amateurklassen über Ende Juni hinaus wären demnach eigentlich nicht möglich. Nun wird den Landesverbänden aber die Option eröffnet, die Runde ohne diese zeitliche Grenze fertigzuspielen.

Ebenso können die Verbände den Beginn der kommenden Spielzeit nach hinten verschieben. Bemerkenswert der erläuternde Zusatz, dies bedeute, dass die nächste Saison „notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen" könne. Mit dem Rundenende und -anfang können die Verbände auch die Wechselfristen und Jahrgangsübergänge in den Jugendklassen entsprechend verändern.

Überlassen will der DFB es den Verbänden zudem, ob sie die zwangsweise ausgesetzten Wochen der laufenden (oder auch kommenden) Runde bei den Wechselsperren einrechnen, indem sie diesen Zeitraum auf die Regelung draufschlagen, laut der ein Spieler nach einer sechsmonatigen Spielpause auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins wechseln darf.

Änderungen bei Insolvenzverfahren

Eher für die Konkurrenten der U23 des FSV Mainz 05 in der Regionalliga Südwest wäre eine Änderung beim Insolvenzrecht relevant. Der übliche Abzug von neun Punkten beim Stellen eines Insolvenzantrags entfällt für die laufende Spielzeit komplett, 2020/21 wären in diesem Fall nur drei Zähler futsch. Bei den Amateurvereinen wird im Insolvenzfall eigentlich die klassenhöchste Mannschaft des Klubs ans Ende der Tabelle gesetzt und steigt somit ab. Auch diese Regelung dürfen die Regional- und Landesverbände für ihre Spielklassen nun anders gestalten, auch hier maximal bis zum 30. Juni 2021.

Der Südwestdeutsche Fußballverband kündigte am Freitag an, die zuständigen Gremien des SWFV würden sich „zeitnah mit den möglichen Änderungen befassen und vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen mögliche Lösungen beraten und erarbeiten".

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