Bundesliga | phe | 22.12.16 Cordoba fehlt zweimal DFB-Urteil gegen den 05-Stürmer ist rechtskräftig. Jhon Cordoba (hier im Zweikampf mit dem Frankfurter David Abraham) muss wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall“. | Archiv/Willwacher Frankfurt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Jhon Córdoba nach seiner Roten Karte in der Partie bei Eintracht Frankfurt für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt und darüber hinaus eine Geldstrafe von 10.000 Euro gegen den Stürmer des ausgesprochen. In der Urteilsbegründung beruft sich das Sportgericht nach Angaben der 05er auf eine „Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“. Das Sportgericht hatte zunächst drei Spiele Sperre für den Kolumbianer beantragt, dagegen hatten der Klub Berufung einlegte. „Dieses Strafmaß ist überzogen“, hatte Sportdirektor Rouven Schröder am Dienstag gesagt und auf eine Reduzierung der Spere um wenigstens ein Spiel gehofft. Das Urteil ist rechtskräftig. Córdoba wird den 05ern in den beiden Heimspielen gegen den 1. FC Köln (22. Januar) und Borussia Dortmund (29. Januar) fehlen. Die Urteilsbegründung stützt allerdings auch die Einschätzung von 05-Trainer Martin Schmidt: Wenn Cordoba im Zweikampf mit Eintracht-Innenverteidiger David Abraham zunächst gefoult worden sei, hätte Schiedsrichter Günter Perl ungeachtet der Roten Karte gegen Cordoba zunächst auf Elfmeter für die Mainzer entscheiden müssen. Alle Artikel von Fußball (Bundesliga)