DFB-Pokal | red | 05.08.25 05er müssen montags ran DFB-Bundesgericht weist Beschwerde gegen die Ansetzung des Pokalspiels bei Dynamo Dresden ab. Damit müssen die Mainzer zu Saisonbeginn in Pokal, Bundesliga und Conference League fünf Spiele binnen vierzehn Tagen absolvieren. Mainz. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Verwaltungsbeschwerde des FSV Mainz 05 bezüglich der Ansetzung des Pokalspiels bei Dynamo Dresden zurückgewiesen. Die Partie wird, wie ursprünglich vom DFB terminiert, am Montag, 18. August, 18 Uhr, im Rudolf-Harbig-Stadion angepfiffen. Die Mainzer müssen damit wegen der Teilnahme an den Play-offs der Conference League zum Saisonauftakt fünf Partien binnen vierzehn Tagen absolvieren. Das Play-off-Hinspiel findet drei Tage nach Dresden entweder in Trondheim oder Stockholm statt. Wie der Verein mitteilt, hat das Gericht in seinem am Dienstag übermittelten Urteil die Verwaltungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, bei der Ansetzung der Partie habe die „Fachgruppe Spielbetrieb“ keinen Ermessensfehler begangen – nur über diese Frage hatte das Gericht nach eigener Aussage zu befinden. „Sehr enttäuschend“ Eine Verlegung hielte zwar auch die Fachgruppe Spielbetrieb für sportlich sinnvoll, dies sei ohne Zustimmung von Dynamo Dresden aber nicht möglich gewesen. Eine Abweichung vom Rahmenterminkalender gegen den Willen eines Vereins wäre nur möglich gewesen, wenn überragende Gründe diese Ausnahme notwendig machten. Diese lägen nicht vor. „Das Urteil ist für uns sehr enttäuschend und zum deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt“, kommentiert 05-Sportvorstand Christian Heidel den Beschluss. „Die hohe Belastung und die kurzen Regenerationszeiten unserer Spieler schränken uns innerhalb der ersten zwei Wettkampfwochen erheblich ein.“ Heidel kritisiert Desinteresse Bei anderen Klubs seien in der Vergangenheit Spielverlegungen möglich gewesen; Bayern München und Bayer Leverkusen bekamen entsprechende Wünsche erfüllt. „Da wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen“, sagt Heidel. „Insbesondere die Fachgruppe Spielbetrieb gibt im aktuellen Vorgang kein gutes Bild ab.“ Aufgrund der bekannten zeitlichen Beschränkungen für die Austragung der Partie in Dresden und die Teilnahme an der Conference League hätte bereits im Vorfeld eine Lösung für diese Auslosung avisiert werden müssen, sagt Heidel. „Dies hat man schlichtweg verpasst. Anschließend hatten wir zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, die Fachgruppe sei konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Sports interessiert. Dass wir 18 Tage auf das Urteil des Bundesgerichts zu unserem Einspruch haben warten müssen, zeigt, dass sich zumindest das Bundesgericht um eine Lösung bemüht hat und wie kompliziert die Entscheidung gewesen sein muss.“ Anzeige Wir behandeln Ursachen statt Symptome Wir bringen Sie in Bewegung Physiotherapie und Rehabilitationssport www.physiotherapiece Alle Artikel von Fußball (Bundesliga)